Der Chef geht in den Ruhestand – die Firma in die Pleite?
Über neunzig Prozent der deutschen Firmen sind Familienunternehmen. Dort gibt es in der Regel eine starke und charismatische Führungspersönlichkeit, die das Unternehmen zu dem gemacht hat, was es heute ist. Doch früher oder später steht auch in diesen Unternehmen ein Wechsel an, muss oder möchte der Chef in den Ruhestand gehen. Dieser Zeitpunkt sollte sorgfältig im Voraus geplant werden, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden. Wir bieten für solche Fälle fachübergreifende Betreuung aus einer Hand.
In Deutschland müssen pro Jahr durchschnittlich 60.000 kleine und mittlere Unternehmen an einen Nachfolger übergeben werden und die Praxis zeigt, dass jährlich über 5.000 Unternehmen stillgelegt werden, weil die Nachfolge nicht geregelt war. Der Grund für eine Unternehmensnachfolge ist in den meisten Fällen das Alter des Inhabers, doch auch die unerwartete Übergabe durch Krankheit oder gar Tod des Chefs ist nicht zu unterschätzen. In der Summe sind von den Übergaben rund 966.000 Beschäftigte betroffen – ein wesentlicher Faktor, wenn es gilt, die Unternehmen vor einer Krisensituation oder gar der Auflösung zu bewahren. Doch in dieses Risiko müssen Unternehmen heute nicht mehr blind hineinschlittern. Es gibt ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die bereits im Vorfeld Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten schaffen können. Hilfe von außen ist dabei praktisch unumgänglich. Erleichtert wird der Prozess durch Beratungsunternehmen, die über ein Netzwerk alle relevanten Bereiche, von der Betriebswirtschaft über die Steuerberatung bis hin zu rechtlichen und psychologischen Fragestellungen abdecken. Nicht zu unterschätzen ist auch die Tatsache, dass die nachgewiesene Qualität der Nachfolge- und Notfallplanung durch die neuen Ratingverfahren viel stärker als bisher Einfluss auf die Bonitätseinschätzung nehmen wird.
Woher kommt der oder die Neue?
An erster Stelle steht natürlich die Frage, woher ein qualifizierter Nachfolger kommen kann. Generell gibt es drei Bereiche: Zum einen die Familie, dann die Mitarbeiter und natürlich auch die Übernahme durch externe Dritte. Bei den Familienmitgliedern ist es entscheidend, dass man sich zuerst über die grundlegende Zielrichtung dessen, was man zukünftig in dem Unternehmen realisieren will, einig wird. Dabei stehen psychologische Faktoren im Vordergrund: Oft glauben die Kinder, dass sie sich im Unternehmen nur durch eine revolutionäre Änderung positionieren können. Das aber kann dem Unternehmen unter Umständen sehr stark schaden, weil hier nicht aus Marktgesichtspunkten heraus gehandelt wird. Darüber hinaus ist es wichtig, auch die fachlichen und persönlichen Eignungskriterien innerhalb der Familie zu überprüfen. Das gilt natürlich auch dann, wenn ein Nachfolger aus dem Kreis der Beschäftigten kommen soll: Hier muss geprüft werden, ob der Mitarbeiter aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrungen für diese Nachfolge passt und ob er über ein entsprechendes finanzielles Polster verfügt, um notwendige Investitionen tätigen zu können, beispielsweise den Kauf von Anteilen. Soll das Unternehmen an Dritte verkauft werden, ist es besonders wichtig, dass das Profil des Käufers zum Unternehmen passt, sonst kann es passieren, dass zwar einzelne Bausteine der Firma weitergeführt werden, der Rest aber nach und nach aufgelöst wird.
Die Zeit läuft – wann soll übergeben werden?
Die meisten Firmen warten viel zu lange. Entweder warten sie so lange, dass das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat, oder bis der Markt sich langsam abflacht. Die Inhaber tun sich oftmals ungemein schwer, das Unternehmen loszulassen. Doch damit wird das Unternehmen letztendlich gefährdet. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig in Strategieworkshops Klarheit zu gewinnen, wie mit der Firma verfahren werden soll. Zunächst gilt es Bilanz zu ziehen und zu erkennen, wo die Firma steht. Danach ist ein Blick in die Zukunft möglich und somit in die Richtung, die das Unternehmen gehen soll. Das verhilft den Inhabern oft zu der Einsicht, dass dieser Weg hin zu einer Neupositionierung des Unternehmens alleine nicht zu schaffen ist. Noch schwieriger ist es für viele Inhaber, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass sie plötzlich sterben könnten, sei es durch Unfall oder Krankheit: Hier ist es besonders wichtig, dass die erbrechtliche Situation geklärt ist, insbesondere, wenn es Geschwister gibt. Sonst kann es über Streitigkeiten der Geschwister zu ernsthaften Problemen kommen. Der Inhaber muss im Voraus festlegen, wer nach seinem Tod im Unternehmen das Sagen hat. Falls die Kinder noch zu jung sind, um im Todesfall der Eltern das Unternehmen zu führen, muss auf jeden Fall eine Zwischenlösung über einen externen Partner realisiert werden. Diese arbeiten dann vor Ort und führen das Unternehmen als Geschäftsführer mit einem Dienstleistungsvertrag und überbrücken so den Todesfall. Das ist zunächst meist der beste Weg, weil er alle Perspektiven offen lässt und man sich an dem orientiert, was wichtig ist, nämlich am Können der späteren Nachfolger.
Kurz und schmerzlos statt quälend lang – die Übergabe
Der Prozess der Unternehmensübergabe sollte nach Möglichkeit in relativ kurzer Zeit erfolgen. Auch hier ist es am ausscheidenden Inhaber, sich nicht an das Unternehmen zu klammern, sondern den Schritt der Ablösung tatsächlich zu vollziehen. Um das zu erleichtern, sollte mit dem Nachfolger gemeinsam ein Strategiepapier entwickelt werden. Danach wird die interne Organisation auf diese Strategie und den Nachfolger angepasst – der Inhaber ist in diesen Prozess noch voll involviert. Erst in einem dritten Schritt geht der Inhaber aus dem Unternehmen heraus. Jetzt hat er die Möglichkeit, in einer beratenden Funktion im Beirat oder Aufsichtsrat tätig zu werden, so dass er sich nur langsam vom Unternehmen lösen muss. Auf diese Weise kann auch das reiche Wissen des Inhabers weiterhin für die Firma nutzbar gemacht werden.
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